„Kinderrechte“ im Grundgesetz

Momentan hört man vom Vorhaben des Staates die sogenannten „Kinderrechte“ gesondert im Grundgesetz zu verankern. Zunächst hört es sich harmlos und gut an. Dieses Gesetz ist dazu geeignet Eltern hinsichtlich ihres Erziehungsrecht und ihrer Erziehungsvollmacht zu entmündigen. Kommt dieses Gesetz wirklich, wäre das ein weiterer verheerender Schritt in unserem postchristlichen Land hin zu einer sozialistischen Regeldiktatur … Hier ein Vortrag von Wolfgang Nestvogel von 2017 „Der Angriff auf die Familie“

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